In der vergangenen Plenarsitzung habe ich in einer Rede die Wichtigkeit des Paragrafen 110 Absatz 6 im Berliner Hochschulgesetz betont, der die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb verbessert. In der letzten Legislaturperiode haben wir als Rot-Grün-Rot das Berliner Hochschulgesetz in Berlin erneuert, um den prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft entschlossen entgegenzutreten.
Die CDU & FDP stellen mit einem Änderungsantrag nun diesen wichtigen Teil des Berliner Hochschulgesetzes in Frage und fordern eine ersatzlose Streichung – der wir widersprechen.
Die Verhältnisse, unter denen Wissenschaftler*Innen arbeiten, ist häufig von Unsicherheit und Prekarität geprägt. Die Bewegung #IchBinHanna, in der Tausende Wissenschaftler*innen auf das Leiden unter befristeten Anstellungsverhältnissen aufmerksam machten, wurde von Rot-Grün-Rot ernstgenommen und wir haben den Paragrafen 110 Absatz 6 erneuert: Promovierte Wissenschaftler*innen können unbefristet arbeiten, wenn bestimmte im Arbeitsvertrag definierte Qualifizierungen erreicht worden sind.
Mit der Erhaltung des Paragrafen 110 Absatz 6 stützen wir Beschäftigte in der Wissenschaft, und die Attraktivität des Innovationsstandorts Berlin: Denn Innovation kann nur unter fairen Arbeitsbedingungen stattfinden. Dafür werde ich mich auch in Zukunft stark machen.
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