Wie weiter mit dem Berliner Bibliothekengesetz?
- Laura Neugebauer
- 19. März
- 1 Min. Lesezeit
Öffentliche Bibliotheken sind bedeutende Orte der Begegnung, Bildung und Kultur. Sie fördern die Lese- und Medienkompetenz und tragen so entscheidend zur Chancengleichheit bei. Um sicherzustellen, dass der Zugang zu Büchern, Informationen und Bildungsressourcen für alle Bürger*innen – unabhängig von gesellschaftlichen Privilegien – weiterhin gewährleistet bleibt, ist eine gesetzliche Regelung notwendig.
Der Senat hat bereits vor einiger Zeit einen Referentenentwurf für das Bibliotheksgesetz vorgelegt, zu dem er im Januar 2023 beauftragt wurde. Seit der Ausschussanhörung scheint es jedoch nicht mehr voranzugehen – seit Wochen herrscht Funkstille.

Noch immer gibt es offene Fragen, insbesondere zur Sonntagsöffnung. Der Senat behauptet, steigende Bedarfe allein über die IT abdecken zu können, spricht im Entwurf aber gleichzeitig von einem bereits überlasteten Personal. Auch die Finanzierung bleibt unklar und wirkt planlos.
Während unseres Grünen Fachtags für ein Berliner Kulturfördergesetz am letzten Freitag haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir sind offen für Lösungen, aber der Senat muss endlich Farbe bekennen. Wir bleiben dran, um dieses dringend benötigte Gesetz am Ende auch wirklich umsetzbar zu machen.